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   BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78   

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BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78 (https://dejure.org/1980,17804)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1980 - 2 AZR 910/78 (https://dejure.org/1980,17804)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1980 - 2 AZR 910/78 (https://dejure.org/1980,17804)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78
    Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung können sich aus innerbetrieblichen Umständen (z.B. Ratio nalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 a der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - ferner G. Schmidt, AR-Blattei, "Kündigungs- 6.

    Gerechtfertigt ist eine darauf gestützte Kündigung aber nur dann, wenn der Arbeitgeber die genannten Umstände zum Anlaß nimmt, zum Zwecke der Kostenersparnis durch Rationalisierungs maßnahmen innerbetriebliche Veränderungen durchzuführen, durch welche die Zahl der Arbeitsplätze verringert wird, oder wenn für den Arbeitgeber keine Möglichkeit besteht, durch andere Maßnahmen als durch eine Änderung der Vertragsbedingungen des Arbeitnehmers die Kosten zu senken (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 a der Gründe mit weiteren Nachweisen]; sowie das Senatsurteil vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 a der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Die organisatorischen Maßnahmen, die der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb dem Umsatzrückgang anzupassen, sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, wohl aber daraufhin nachzuprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu I 2 b der Gründe]; BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu 3 a der Gründe]; BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebs bedingte Kündigung [zu II 1 b der Gründe]).

    Vom Gericht nachzuprüfen ist dagegen immer, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründe tatsächlich vorliegen und wie sie sich im betrieblichen Bereich auswirken, d.h. in welchem Umfang dadurch Arbeitsplätze ganz oder teilweise wegfallen (BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 c der Gründe m.w.N.]).

    Bei Rationalisierungsmaßnahmen muß der Arbeitgeber darlegen, welche organisatorischen oder technischen Maßnahmen er angeordnet hat und wie sie sich auf den Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers auswirken (BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 c der Gründe m.w.N.]; vgl. ferner das bereits er wähnte Senatsurteil vom 24. Oktober 1979 [demnächst] AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 a der Gründe, ebenfalls m.w.N.]).

  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78
    Gerechtfertigt ist eine darauf gestützte Kündigung aber nur dann, wenn der Arbeitgeber die genannten Umstände zum Anlaß nimmt, zum Zwecke der Kostenersparnis durch Rationalisierungs maßnahmen innerbetriebliche Veränderungen durchzuführen, durch welche die Zahl der Arbeitsplätze verringert wird, oder wenn für den Arbeitgeber keine Möglichkeit besteht, durch andere Maßnahmen als durch eine Änderung der Vertragsbedingungen des Arbeitnehmers die Kosten zu senken (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 a der Gründe mit weiteren Nachweisen]; sowie das Senatsurteil vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 a der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Bei Rationalisierungsmaßnahmen muß der Arbeitgeber darlegen, welche organisatorischen oder technischen Maßnahmen er angeordnet hat und wie sie sich auf den Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers auswirken (BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 c der Gründe m.w.N.]; vgl. ferner das bereits er wähnte Senatsurteil vom 24. Oktober 1979 [demnächst] AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 a der Gründe, ebenfalls m.w.N.]).

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78
    Gerechtfertigt ist eine darauf gestützte Kündigung aber nur dann, wenn der Arbeitgeber die genannten Umstände zum Anlaß nimmt, zum Zwecke der Kostenersparnis durch Rationalisierungs maßnahmen innerbetriebliche Veränderungen durchzuführen, durch welche die Zahl der Arbeitsplätze verringert wird, oder wenn für den Arbeitgeber keine Möglichkeit besteht, durch andere Maßnahmen als durch eine Änderung der Vertragsbedingungen des Arbeitnehmers die Kosten zu senken (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 a der Gründe mit weiteren Nachweisen]; sowie das Senatsurteil vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 a der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. statt vieler BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

    Auszug aus BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78
    Die organisatorischen Maßnahmen, die der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb dem Umsatzrückgang anzupassen, sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, wohl aber daraufhin nachzuprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu I 2 b der Gründe]; BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu 3 a der Gründe]; BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebs bedingte Kündigung [zu II 1 b der Gründe]).
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. statt vieler BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 29.03.1960 - 3 AZR 568/58

    Kündigung - Auflösungsantrag - Bemessung der Abfindung

    Auszug aus BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78
    Damit konnte das Gericht ohne weitere Prüfung von einer nicht mehr zu erwartenden gedeihlichen Zusammenarbeit ausgehen und entsprechend dem Parteivi/illen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses aussprechen (vgl. BAG 9, 131 [135] = AP Nr. 7 zu § 7 KSchG [zu II 3 der Gründe]; Auffarth, DB 1969, 528 [530]; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 9 Rz. 25; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 141 III 4 [S. 745]; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rdnr. 373).
  • BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74

    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

    Auszug aus BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78
    Die organisatorischen Maßnahmen, die der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb dem Umsatzrückgang anzupassen, sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, wohl aber daraufhin nachzuprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu I 2 b der Gründe]; BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu 3 a der Gründe]; BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebs bedingte Kündigung [zu II 1 b der Gründe]).
  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78
    Ein Umsatzrückgang kann eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn dadurch der Arbeitsanfall so zurückgeht, daß für einen oder mehrere Arbeitnehmer das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung entfällt (vgl. BAG aaO; BAG 16, 134 [137] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu III der Gründe]; Schmidt, aaO, Abschn. C II).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. statt vieler BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 12.08.1954 - 2 AZR 182/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz

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